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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Auf diesen Gewinn ist in Deutschland der Regelsteuersatz des Steuerpflichtigen anzuwenden. Die in Spanien gezahlte Steuer ist in diesem Beispiel in voller Höhe anrechenbar. Das Ergebnis der Einkommensteuerberechnung in Deutschland ist bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 560.000,00 € bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen wie folgt: Bezeichnung Steuersatz Betrag Zu versteuerndes Einkommen 560.000 € 42,19 % 236.239,00 € Solidaritätszuschlag 2,32 % 12.993,14 € Summe 44,51 % 249.232,14 € In Spanien bezahlt und in Deutschland an- rechenbar 19 % - 95.950,00 € Steuernachzahlung in Deutschland 153.282,14 € Abbildung 23: Nachzahlung in D Einige weitere Hinweise: ► ► Wenn die Veräußerung der Immobilie nach einem Zeitraum von 10 Jahren erfolgen würde, fällt in Deutschland keine weitere Einkommensteuerzahlung an. Die in Spanien gezahlte Einkommensteuer in Höhe von 19 % auf den ermittelten Veräußerungsgewinn wird in Deutschland nicht erstattet. Der in Spanien gezahlte Betrag erlangt damit „Endsteuercharakter“. ► ► Wenn die Bemessungsgrundlage (d.h. der steuerbare Gewinn) in DeutschlandgeringerausfälltalsderinSpanien,istvonderspanischen Steuer nur jener Teil anrechenbar, der auf die in Deutschland festgestellte Bemessungsgrundlage entfällt. Seite 132 read different

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