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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 5.5 Sonderbehandlung AfA – Amortización

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

gegen spätere positive Resultate aufgerechnet werden kann. Hingegen dient ein Überhang an „beschränkt abzugsfähigen Kosten“ als Verlustvortrag und kann somit vier Jahre lang gegen Gewinne aufgerechnet werden. Somit ergibt sich die folgende Praxislösung: Residenten setzen zuerst die beschränkt abzugsfähigen Kosten an, weil ein Überhang an unbeschränkt abzugsfähigen Kosten problemlos und direkt kompensiert werden kann, ja mehr noch: Verbleibt ein Negativsaldo, kann dieser im neuen Kleid der „nega- tiven Bemessungsgrundlage des allgemeinen Einkommens“ vier Jahre lang als Verlust vorgetragen werden. Nichtresidenten hingegen setzen zuerst die unbeschränkt abzugsfähigen Kos- ten an, weil für sie alleine ein Überhang an beschränkt – nämlich bis zur Höhe der jeweiligen Quartalseinnahmen – abzugsfähigen Kosten steuerlich zur Min- derung künftiger Gewinnbesteuerung verwertbar ist. Nachdem die präzise Vorgehensweise gesetzlich nicht geregelt ist, erscheint es unproblematisch, den damit entstandenen Spielraum in einer für die eigenen Interessen günstigen Weise zu nutzen. Wir sehen auch hier einen Bezug zum EU-Recht, da der Nichtresident gegenüber dem Residenten nicht diskriminiert werden darf. 5.5 Sonderbehandlung AfA – Amortización Die Abschreibung (Deutschland: AfA, Spanien: amortización) ist unter zweierlei Gesichtspunkten zu betrachten. Auf der einen Seite fällt die Abschreibung in die Kategorie der unbeschränkt abzugsfähigen Kosten mit tagesanteiliger Anrechnung (UAT). Andererseits wird durch die Höhe der AfA der Buchwert der Immo­ bilie beein- flusst, der bei einem allfälligen Verkauf zur Berechnung des steuer­ lichen Ergeb- nisses herangezogen wird. Nun gibt es bei natürlichen nichtresidenten Perso- nen eine Sonderbehandlung, die sich aufgrund einer „verbindlichen Auskunft“ ergibt. Seite 51 Werbungskosten in Spanien

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