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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 13.4 Kann man sich vertreten lassen?

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

13.4 Kann man sich vertreten lassen? Der Eigentümer kann, auch wenn dieser selbst die Wohnung betreibt und somit zur Versteuerung und Erfüllung der materiellen und formellen Verpflich- tungen verpflichtet ist, durch einen Vertreter handeln, der in dessen Namen die Abwicklung gegenüber dem Finanzamt der Autonomen Region vornimmt. 13.5 Verpflichtungen bei der Pauschalbesteuerung Welche Verpflichtungen hat der Betreiber einer der Touristensteuer unterlie- genden Immobilie bei Anwendung der Pauschalbesteuerung? Die formellen Vorschriften dieser Regelung wurden auf ein Minimum reduziert und sind folgende: ► ► Anmeldung zur Touristensteuer mittels Formular „Modelo 017“ (elektronisch). Für das Geschäftsjahr 2016 konnten bereits im Betrieb befindliche Ferienimmobilien während des Monats Juli angemeldet werden. Für Immobilien, deren Vermietungsbetrieb danach aufgenommen wird, gilt: Anmeldung mit demselben Formular vor Aufnahme des Vermietungsbetriebs. ► ► Sofern sich der in der Anmeldung oder der vorangehenden Erklärung deklarierte Bewirt­ schaftungszeitraum des laufenden Geschäftsjahres oder ein anderer Faktor (Bettenzahl) geändert hat, muss dies im Januar des folgenden Geschäftsjahres mitgeteilt werden. Andernfalls ist keine Erklärung erforderlich. Beispiel: In der Anmeldung wurde als Betreibungszeitraum zwischen 123 und 213 Tage im Jahr angegeben und nach Ablauf des Geschäftsjahres belief sich der reale Bewirtschaftungszeitraum auf mehr als 213 Tage im Jahr. In diesem Fall muss im Januar des Folgejahres das Modelo 017 mit der entsprechenden Angabe eingereicht werden. Sofern der Bewirtschaftungszeitraum innerhalb des ursprünglich deklarierten Zeitraumes lag, ist keine weitere Erklärung erforderlich. Seite 157 Schätzung oder genaue Abrechnung

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