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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

► ► Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Nutzungswertes ist grundsätzlich1,1ProzentdesKatasterwertes(„Valorcatastral“).Dieser Wert ist dem jährlich erteilten gemeindlichen Grundsteuerbescheid IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) zu entnehmen. Der „Valor catastral“ ist mit dem deutschen Einheitswert vergleichbar. ► ► Von dieser Bemessungsgrundlage sind ab dem 01.01.2016 Steuern in Höhevon19%zuzahlen.DieseSteueristzeitgleichmitderAbgabeder Steuererklärung–spätestensam31.12.desFolgejahres–einzubezahlen. ACHTUNG: Der Abzug von Instandhaltungs- oder Reparaturkosten, Zinsen oder Abschreibung etc. ist vollständig ausgeschlossen. ► ► Auch hier ist die Steuererklärung im Wege der Selbst-veranlagung und -versteuerung(„autoliquidación“)abzugeben,d.h.derSteuerpflichtige hat die Erklärung nicht nur zu erstellen, sondern gleichzeitig muss er die von ihm selbst errechnete Steuer beim Finanzamt einzahlen. ► ► Wenn z.B. eine Immobilie Eheleuten zu gleichen Teilen gehört, muss jeder Ehepartner für seinen individuellen Anteil eine eigene Steuererklärung abgeben. ► ► Die einkommensteuerliche Behandlung eines Nießbrauch-rechtes muss gesondert betrachtet werden. Von beiden Parteien (Eigentümer und Nießbrauchnehmer) muss nur der Nießbrauchnehmer eine Einkommensteuererklärung (Modelo 210) im Wege der Selbstveranlagung und -versteuerung erstellen. Im Artikel „Häufig gestellte Fragen“ haben wir an einem Beispiel weitere Auswirkungen beschrieben. Aktuell hat das spanische Finanzamt noch keine Maßnahmen ergriffen, um die Steuerpflichtigen, die bisher keine entsprechende Erklärung abgegeben haben, zu sanktionieren. Sollte das Finanzamt dennoch aktiv werden, können die Strafen bis zu 150 % der nicht erklärten Steuerlast betragen. Deshalb sollte überlegt werden, ob man diesen Sachverhalt bei sich selbst einmal überprüft. Wird die Immobilie vererbt oder verkauft, wird der Sachverhalt der Nichtab- gabe zwingend bekannt. Seite 57 Nutzungsphase – Besteuerung in Spanien

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