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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Wir haben bei der Berechnung keine Quellensteuer berücksichtigt, da gem. § 34c Abs. 1 EStG nur eine „gezahlte“ Steuer angerechnet werden kann. § 34c Abs. 1 EStG gilt für DBA Fälle gem. § 34c Abs. 1, Abs. 6 EStG entsprechend. In Deutschland hat der Steuerpflichtige eine jährliche Steuer in Höhe von 125.334,00 € (Einhundertfünfundzwanzigtausendunddreihundertvierunddreissig Euro) zu bezahlen. Bedenkt man, dass in Deutschland eine zehnjährige Verjährungs- frist gilt und dieser Betrag ohne Zinsen und Strafen berechnet ist, kann es einem schon etwas „schummrig“ werden. Wenn die Immobilie schon zehn Jahre im Besitz der S.L. war, reden wir über einen reinen Steuerbetrag in Höhe von 1.253.340,00 € (Einemillionzweihundertdreiundfünfzigtausendunddreihundertvierzig Euro) Dazu kommen die Zinsen und Strafen. Der Gesamtnachzahlungsbetrag wird in diesem Beispiel bei ca. 2 Mio. Euro liegen. Bei den hier diskutierten Steuerbeträgen wird der Vorgang in Deutschland einer strafrechtlichen Würdigung unterzogen. Dieses Thema wird in dieser Ausarbeitung nicht weiter beschrieben und sollte einem persönlichen Bera- tungsgespräch vorbehalten bleiben. Seite 191 Tatort Finca - Die Uhr tickt

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