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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 5.3.3 Nicht abzugsfähige Kosten (NA)

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

5.3.3 Nicht abzugsfähige Kosten (NA) Ausdrücklich NICHT zu den abzugsfähigen Reparatur- und Instand­ haltungskosten zählt der Gesetzgeber jene Kosten, die aufgrund von Schäden durch höhere Gewalt oder Unfälle entstehen (z.B. Sturm­ schäden), ebenso wie Versicherungszahlungen für solche Schäden ­ steuerlich nicht auf die Einnahmen durchschlagen. Ansonsten sind Kosten nicht abzugsfähig, die in keinem inhaltlichen Zusam- menhang mit der Vermietung der Immobilie stehen. Hierbei müssen wir auch auf formale Vorschrift hinweisen, dass Rechnungen auf die richtige Adresse ausgestellt werden müssen. 5.4 Berechnung und Aufrechnung von Kosten Die Berechnung und Besteuerung erfolgt in isolierter Weise pro Immobilie. Nichtresidenten können den Verlust aus einer Immobilie nicht gegen den Gewinn einer anderen Immobilie aufrechnen. Bei spanischen Residenten sind solche Negativsalden mit anderen positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie mit den anderen Einkünften aus der Kategorie des allgemeinen Einkommens (Arbeit, gewerbliche Tätigkeit, Pensionen, usw.), verrechenbar. Die Frage, ob diese Ungleichbehandlung gegen geltendes EU- Recht verstößt, wird in diesem Buch nicht behandelt. Nun stellt sich die Frage, welche Kosten in einer Quartalsrechnung zuerst anzusetzen sind: die „beschränkt“ oder die „unbeschränkt“ abzugsfähigen? Weder das Gesetz, noch die Verordnung, noch Gerichtsurteile oder verbind- liche Auskünfte liefern dazu einen Hinweis oder eine Vorgabe. Den einzigen Hinweis liefert eine Anleitung der Behörde zur Erstellung der Einkommensteu- ererklärung für Residenten – dort ­ werden zuerst die beschränkt abzugsfähigen Kosten angesetzt. Allerdings hat diese Berechnungsweise für Residenten ganz andere steuerliche ­ Konsequenzen als für Nichtresidenten. Die Frage ist für Nichtresidenten von großer Bedeutung, denn ein Überhang an unbeschränkt abzugsfähigen Kosten – die hier eher als „unbeschränkt abzugs- pflichtig“ zu bezeichnen wären – geht steuerlich verloren, weil er nicht mehr Seite 50 read different

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