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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 7.1.2 Abgabefristen

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Immobilie in Spanien abzugsfähig ist, sofern nachweislich ein direkter Bezug zum Erwerb besteht. ACHTUNG: In Bezug zu deutschen Investoren galt bis zum 01. Januar 2013 (Inkrafttreten des neuen DBA zwischen Deutschland und Spanien), dass die Regelung des DBA einen Anfall von Vermögensteuer verhinderte. Ab dem neuen DBA ist der „DBA-Schutz“ nicht mehr vorhanden. Somit sind ab die- sem Zeitpunkt auch deutsche Nichtresidenten in Spanien vermögensteuer- pflichtig. Das gilt auch für Gesellschaften, die in Spanien aktive Tätigkeiten (z.B. Bauträgertätigkeiten, etc.) ausüben. Leider wird das häufig vergessen (s. ausführlichere Beschreibung). 7.1.2 Abgabefristen Wie in Spanien üblich, gilt auch bei der Vermögensteuer das Prinzip der Selbst- veranlagung und der Steuerzahlung aufgrund der selbst errechneten und in der Steuererklärung deklarierten Werte und Steuern. Die Steuererklärung muss zwingend online abgegeben werden. Es besteht nur dann eine Abgabepflicht für die Vermögensteuererklärung, wenn sich ein zahlungsfälliger Steuerbetrag ergibt, oder in jedem Fall, wenn der Gesamtwert des steuerbaren und nicht steuerbaren Vermögens über 2 Mio. Euro liegt. Wer nicht in Spanien ansässig ist, muss einen Steuerbevollmächtigten mit Wohnsitz in Spanien benennen, wenn er über eine Betriebsstätte in Spanien verfügt oder das Finanzamt ihn im Hinblick auf die Höhe und die Natur seines spanischen Vermögens dazu auffordert. Der steuerliche Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Wer dieser Verpflichtung nicht nach- kommt, begeht eine schwere Steuerverfehlung (infracción tributaria grave). Die Vermögensteuererklärung muss jeweils bis Ende Juni für das vorherge- hende Jahr abgegeben werden. Da die Vermögensteuer eine Steuer ist, die auf einen bestimmten Stichtag abstellt, sind die Vermögenswerte zum 31. Dezember des zu erklärenden Jahres maßgebend. Diese Abgabefrist gilt glei- chermaßen für Residenten wie für Nichtresidenten. Seite 92 read different

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