Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 16.3 Auswirkungen durch das Urteil des BFH

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Wir lassen uns in der Regel „Mietgutachten“ eines anerkannten Wertgutachters erstellen. Bei der Wahl der Gutachter ist darauf zu achten, dass dieser auch vom spanischen Finanzamt anerkannt werden. Aus unserer Praxis können wir berichten, dass wir mit diesen Gutachten bisher keine Anerkennungsprobleme hatten.Im beschriebenen Beispiel hat eine namhafte Gutachtergesellschaft für die beschriebene Beispiel-Immobilie, deren Gesamtkaufpreis 4 Mio. € betrug, einen Mietwert in Höhe von 100.000,00 € festgestellt. Im folgenden Kapitel beschreiben wir nun, was in Deutschland auf der Grund- lage des ergangenen Urteils des BFH geschehen wäre, wenn bei dieser Gesell- schaft keine Miete angesetzt und bezahlt worden wäre. 16.3 Auswirkungen durch das Urteil des BFH 16.4 Berechnung der Miethöhe In seinem Urteil hat der BFH einen Mietpreis in Höhe von 6 % des beurkun- deten Kaufpreises angesetzt. Dann wurde noch ein Gewinnzuschlag in Höhe von 10 % auf diesen ermittelnden Wert berechnet. Der BFH ermittelt somit einen Mietwert von 264.000,00 €. In diesem Zusam- menhang wird häufig gefragt, ob der Ansatz von 6 % gerechtfertigt ist. Da der Steuerpflichtige sich ins Unrecht gesetzt hat, greift die Argumentation und Berechnung des BFH auf allgemein gültige Zahlen zurück, so wie sie in Deutschland für Wohnimmobilien vorliegen. Berechnung des BFH 6% des beurkundeten Kaufpreises in Höhe von 4 Mio. € 240.000,00 € 10% Gewinnzuschlag von 240.000,00 € 24.000,00 € Summe 264.000,00 € Seite 189 Tatort Finca - Die Uhr tickt

Seitenübersicht