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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 3. Unterschiedliche Besteuerungsverfahren

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

3. Unterschiedliche Besteuerungsverfahren Bei fast jeder unserer Einstiegsberatungen über Gestaltungen und ­ Fragen über die steuerliche Behandlung der hier beschriebenen Vermietungs­ einkünfte steht am Anfang die Feststellung: „Bei uns in Deutschland machen wir das aber so …!“ Ohne an dieser Stelle detailliert auf die vielfältigen Unterschiede der Besteue- rung zwischen den beiden hier beschriebenen Länder einzugehen, betrachten wir die Thematik einmal aus der Helikoptersicht. Die deutschen Steuerpflichtigen kennen das „Veranlagungsverfahren“ und sind es gewohnt, da das schon immer so war, dass man vom Finanzamt auf die Abgabe der notwendigen Steuererklärungen hingewiesen wird. Dieses Verfahren und dieses Vorgehen gibt es in Spanien nicht! Der normale spanische Steuerberater – auch wenn er gut deutsch spricht – kann inhaltlich mit dem Begriff „Veranlagung“ i.d.R. nichts anfangen. Dieses deutsche System bezeichnen wir hier einmal als „Diskussionsprozess“ vor der Steuerfestset- zung. In Spanien gibt es diesen „Diskussionsprozess“ nicht, da in Spanien, und das war ebenfalls schon immer so, die „Selbstveranlagung“ (autoliquidación) angewendet wird. Wenn ein Kommunikationsprozess mit dem spanischen Finanzamt vorliegt, befindet man sich im Status der Betriebsprüfung oder der Ermittlungsphase für eine solche. Weiterhin gibt es Spanien auch keinen Steuerbescheid! Anhand der folgenden Beschreibung über die spanische „autoliquidación“ wird die komplett unter- schiedliche Denk- und Verfahrensstruktur deutlich. 3.1 Die „autoliquidación“ in Spanien Die Steuerpflichtigen in Spanien – ob spanischer Resident oder Nichtresident – müssen die notwendigen Steuererklärungen im Rahmen der Selbstveranlagung (autoliquidación) abgeben. D.h., der Steuerpflichtige hat folgende Aufgaben in Eigenverantwortung zu erledigen: Seite 33 Unterschiedliche Besteuerungsverfahren

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