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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Folgejahres ein eigenes Modell 210 eingereicht. Der Steuerpflichtige hat dafür ab diesem Datum gerechnet vier Jahre Zeit. Für die Berechnungen zur Erstellung des Modelo 210 müssen u.a. Kosten auf jedes der vier Quartale eines Jahres aufgeteilt werden, die bis zum Ende der jeweiligen Einreichungsfrist noch gar nicht bekannt sind. Ein Beispiel sind Stromrechnungen, die aktuell alle zwei Monate erstellt werden und somit regelmäßig für jedes zweite Quartal den Betrag für den jeweils letzten Monat offen lassen. In der Praxis gibt es dafür nur eine Lösung: In die Berechnung wird eine Kos- tenschätzung anhand früherer Rechnungen aufgenommen. Wenn die später eintrudelnde Rechnung dann einen markant anderen Betrag aufweist, muss eine berichtigende Erklärung eingereicht werden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass eine nachträgliche Berichtigung neben den zusätzlichen Bearbeitungskosten des Steuerbüros weitere Nachteile hat: Wird eine berichtigende Erklärung mit Nachzahlung eingereicht, wird eine Strafe fällig, während das Finanzamt für jede Nacherklärung mit einem Resultat zugunsten des Steuerpflichtigen (d.h. Rückerstattung) ausführliche Erläute- rungen und Belege verlangt. Eine ähnliche Situation ergibt sich mit der Grundsteuer (IBI), die üblicherweise im Laufe des Jahres je nach Region – für das gesamte Jahr – erhoben wird. Auch hier sollte anhand früherer Grundsteuerbescheide ein geschätzter Betrag angesetzt werden. Den Buchstaben des Gesetzes nach ist nicht nur für jede Immobilie, ­ sondern darüber hinaus für jeden Zahlenden (= Mieter) ein eigenes Modelo 210 zu erstellen. Das würde bei Eigentümern mit Kurzzeit­ vermietung zu absurden Komplikationen führen. In der Praxis fassen die Steuerbüros in Spanien alle Zahlenden in einem Formular zusammen. Es ist nicht bekannt, dass die Steuerbehörde auf eine buchstabengetreue Umsetzung dieser Vorschrift besteht. Nach vielfacher Seite 53 Werbungskosten in Spanien

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