Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 8.5 Ausschließliche Selbstnutzung

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

der Selbstnutzung und der Vermietung zuzuordnen. Vgl. auch BMF-Schreiben vom 8.10.2004 a.a.O. Rz. 22 und 23). Keine Selbstnutzung sind durch die Vermietung veranlasste kurzfristige Auf- enthalte des Eigentümers in der Ferienwohnung, wie z.B. Wartungsarbeiten, Schlüsselübergabe an Feriengäste, Reinigung bei Mieterwechsel, allgemeine Kontrolle, Beseitigung von Schäden oder Teilnahme an Eigentümerversamm- lungen. Das gilt grundsätzlich auch für die Durchführung von Schönheitsre- paraturen. Begleiten den Steuerpflichtigen jedoch dabei Familienmitglieder oder Dritte oder dauert der Aufenthalt mehr als einen Tag, sind die dafür maßgebenden Gründe zu erläutern. Dabei ist darzulegen und nachzuweisen, dass der (mehrtägige) Aufenthalt vollständig mit Arbeiten für die Wohnung ausgefüllt war. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Aufenthalte während der am Ferienort üblichen Saison handelt. Wir weisen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass diese Vor- schriften auch für Immobilien in Spanien gelten. Zusätzlich neben der „Anlage V“ mit den notwendigen Erläuterungen ist bei Auslandssachverhalten, die wir hier beschreiben, zwingend auch die „Anlage AUS“ abzugeben. 8.5 Ausschließliche Selbstnutzung Eine Besteuerung des Nutzungswertes für die eigengenutzte Ferienwoh- nung oder dem Ferienhaus im Ausland findet ebenso wenig statt wie für die Inlandswohnung(en). Damit ist allerdings auch ein Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten insoweit ausgeschlossen, als sie mit der eigengenutzten Wohnung im Zusammenhang stehen. Eine Selbstnutzung der Ferienwohnung liegt auch dann vor, wenn diese unentgeltlich an Dritte (z.B. Kinder) überlas- sen wird, das betrifft aber nur die Beurteilung für die lfd. Besteuerung. Beim Verkauf kann aber die Nutzung durch Dritte zum Wegfall der steuerfreien Veräußerung in Deutschland führen, das sollte beachtet werden. Seite 109 Nutzungsphase – Besteuerung in Deutschland

Seitenübersicht