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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

gleiche Wettbewerbschancen wie ihre ausländischen Konkurrenten haben, da sie von den erzielten Gewinnen nicht höhere Steuern zahlen müssen als die örtlichen Mitbewerber; auf diese Art und Weise wird ihre Fähigkeit, durch The- saurierung erzielter Gewinne Rücklagen zu bilden und ihr weiteres Wachstum zu sichern, nicht durch zusätzliche deutsche Steuerforderungen beeinträchtigt. Andererseits birgt die Freistellung von in ausländischen Ländern erzielten Gewinnen von der deutschen Besteuerung in sich einen gewissen Anreiz, im Ausland zu investieren und sich das niedrigere ausländische Steuerniveau anstelle eines hohen deutschen Steuerniveaus zu sichern. Daher muss die Freistellungsmethode durch zahlreiche flankierende Maßnahmen und Zusatz- regelungen gegen missbräuchliche Ausnutzung geschützt und ihr Anwendungs- bereich auf solche Tätigkeiten eingegrenzt werden, in denen im Ausland eine tatsächliche, schützenswerte Tätigkeit vor Ort stattfindet („aktive“ Tätigkei- ten). Solche Einschränkungen der Freistellungsmethode finden sich sowohl in einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen als auch in nationalen deutschen Gesetzen (§ 50d EStG, § 20 AStG). Wirtschaftlich ungünstig ist die Freistellungsmethode im Übrigen bei Aus- landsverlusten, da hier nach deutschen Rechtsansicht nicht nur Gewinne aus dem Ausland unter die Freistellungsmethode fallen, sondern ggf. auch Verluste; das bedeutet für die betroffenen Unternehmen, dass sie die unter die Freistellung fallenden Verluste steuerlich nicht geltend machen können (da sie als „steuerfrei“ gelten!) und diese Verluste somit aus versteuerten Nettoeinkünften tragen müssen. Seite 233 Häufig gestellte Fragen

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