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Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten - 13.7 Berechnung des jährlichen Steuerbetrags (Pauschalbesteuerung)

Spanische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für deutsche Nichtresidenten

13.7 Berechnung des jährlichen Steuerbetrags (Pauschalbesteuerung) Zur Berechnung der jährlichen Steuersumme für eine Ferienimmobilie werden die Anzahl der zu besteuernden Plätze (Betten) und der jährliche Zeitraum der Betriebs (= Zeitraum, für den die Ferienimmobilie zur Vermietung angeboten wird) herangezogen. • Anzahl der zu besteuernden Plätze Nicht alle Betten/Plätze (Doppelbett = 2 Plätze) werden besteuert, da berücksichtigt wird, dass einige derselben durch Minderjährige belegt werden. Die Anzahl der zu besteuernden Plätze wird wie folgt errechnet: Anzahl der genehmigten Plätze – ((Anzahl der genehmigten Plätze-2) x 0,65)Beispiel: Eine Ferienimmobilie mit 6 genehmigten Plätzen: 6 – ((6-2) x 0,65) = 6-2,6 = 3,4. Ergebnis: Von den 6 Plätzen werden nur 3,4 besteuert. • Jährlicher Zeitraum der Bewirtschaftung der Ferienimmobilie Der jährliche Zeitraum der Bewirtschaftung bezieht sich auf die Anzahl der Tage, an denen die Ferienimmobilie für die Vermietung zur Verfü- gung steht. Es handelt sich nicht um die Tage, an denen sie tatsächlich vermietet wurde. Somit hängt die Steuersumme nicht von der tatsäch- lichen Zahl der Gäste und deren Verweildauer ab. • Anwendung der relevanten Einheitsbeträge Nach Bestimmung dieser beiden Größen kommt jener Betrag zur Anwen- dung, der in der Anlage zum Gesetz für jeden besteuerbaren Platz einer Ferienimmobilie abhängig vom Bewirtschaftungszeitraum aufgeführt ist: Anzahl der Tage der Bewirtschaftung Jährliche Steuersumme pro Bett/Platz Mehr als 305 Tage im Jahr 89 € Zwischen 214 und 305 Tage im Jahr 83 € Zwischen 123 und 213 Tage im Jahr 79 € Seite 160 read different

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